Kostenübernahme bei osteopathischen Behandlungen

Mittlerweile beteiligen sich eine ganze Reihe von gesetzlichen Krankenversicherungen an den Kosten einer osteopathischen Behandlung.

Voraussetzungen hierfür sind in der Regel eine Art Bescheinigung des Arztes für die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung und ein erfolgreicher Abschluß des Osteopathen an einer zugelassenen Osteopathieschule.

Die Kassenbeteiligung beträgt in der Regel 80% des Behandlungssatzes aber maximal 40 Euro pro Behandlung. Die Jahresgesamtbeteiligung ist in der Regel auf 120 bis 160 Euro limitiert.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Gesamtkosten der osteopathischen Behandlungen, wenn der Osteopath auch den Beruf des Heilpraktikers ausübt. Dabei sollten Sie wissen, dass die Therapie der Osteopathie Heilkunde ist und dementsprechend NUR von Ärzten und/oder Heilpraktikern ausgeübt werden darf. Dennoch gibt es zahlreiche Physiotherapeuten, die sich über die Gesetzeslage hinwegsetzen und illegal arbeiten.

Folgender Link gibt eine Auskunft über die bezuschussenden Krankenkassen: Siehe osteokompass

Sollte Ihre Krankenasse eine osteopathische Behandlung nicht bezuschussen, können Sie mit einer Behandlungspauschale von etwa 85 Euro rechnen. Die Behandlungsdauer beträgt hierbei etwa 50 Minuten.

Wenn es um Ihre Kleinen geht (Säuglinge und Kleinkinder) wird der Vergütungssatz entsprechend dem verringerten Aufwand geringer ausfallen.